Menü

Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig.
Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind.
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der/Die Betroffene ist volljährig
  2. Der/Die Betroffene leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  3. Der/Die Betroffene ist nicht (mehr) in der Lage, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
  4. Für den/die Betroffene/n existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten

    • Allgemeine Informationen:



      Betreuungsanträge
      liegen im Bürgerservice des Amtsgerichts Ansbach auf und können auch telefonisch
      angefordert werden. 

      Für das online-Verfahren im Bayernportal klicken Sie hier: 

      https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/bet...




      Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ist im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-406-59511-0). Der
      Einzelverkaufspreis beträgt 4,90 Euro.

      Download Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter":

      http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04004713.htm




    • Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Anschrift lautet: bit@bbsb.org.

      Bei Einreichung des Betreuungsantrags bitte vorhandene Vollmachten (wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Bankvollmachten u.a.) und bereits vorhandene ärztliche Atteste beifügen.

      Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist vor Besprechungen mit dem zuständigen Rechtspfleger sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden.

Beratung, Unterstützung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei

  • der Betreuungsstelle der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach
    Telefon: 0981 / 51-0 oder -266 oder -322 oder -269 oder -347
  • der Betreuungsstelle des Landratsamtes Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach
    Telefon: 0981 / 468-0 oder -5210

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Betreuungsgericht
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Betroffenen

K, M, O, Q, Y: Zi. 2.02, Tel. 0981/58-302

A, C, G, Sch: Zi. 2.22, Tel. 0981/58-485

H, I, R, U, X, Z: Zi. 2.01, Tel. 0981/58-492

D, E, F, N, P, T: Zi. 2.01, Tel. 0981/58-491

V, W: Zi. 2.22, Tel. 0981/58-497

J, L, S: Zi. 2.03, Tel. 0981/58-452

B, St, Sp: Zi. 2.03, Tel. 0981/58-498


Telefax: +49 9621 96241 2530

E-Mail: poststelle.betreuungsabteilung@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Betreuungsabteilung bzw. dem zuständigen Richter oder Rechtspfleger ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.