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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für

  • Hinterlegung von Testamenten
  • Feststellung und Ermittlung von Erben
  • Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Todeserklärungen

Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für

  • Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • Auskünfte zur Erbschaftssteuer
  • Feststellung der Nachlasshöhe

Erreichbarkeit

Amtsgericht Ansbach
Nachlassgericht
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Wichtig!

Für eine Ausschlagungserklärung ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Die Zuständigkeit in Nachlassverfahren richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen.

Buchstaben: B, C: Tel. 0981/58-484

Buchstaben: D, E, I, N, Q, R, W, X, Y: Tel. 0981/58-499

Buchstaben: F, G: Tel.:0981/58-472

Buchstaben: J, K, U: Tel. 0981/58-486 

Buchstaben: M, S, T: Tel. 0981/58-475

Buchstaben A, L, P, V, Z: Tel. 0981/58-464 


Telefax: 09621 96241 2535

E-Mail: poststelle.nachlassabteilung@ag-an.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.

Hilfreiche Informationen