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Amtsgericht Bad Kissingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Geschäftsstelle: Maxstraße 27, 2. Stock, Zimmer 48

Telefon: 0971/8208-142 oder -149

E-Mail: poststelle-vollstreckungssachen@ag-kg.bayern.de


Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Verfahrensübersicht – Hinweis auf Formularpflicht:

1.     Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse samt Abänderungsverfahren

2.     Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen

        Versicherung

3.     Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

4.     Gewährung von Vollstreckungsschutz (z. B. Räumungsschutz)

5.     Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen

        Versicherung

Für die Anträge zu 1. und 2. besteht Formularzwang, die Formulare können unter:         

BMJ - Formulare für die Zwangsvollstreckung abgerufen werden.

 

Hinweise zu zentralen Zuständigkeiten

-        Für Mahn – und Vollstreckungsbescheide ist in Bayern das Zentrale Mahngericht in Coburg     

         zuständig.

 

-          Für das Schuldnerverzeichnis ist in Bayern das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof zuständig.

 

-          Für Fragen zu Gerichtsvollzieherverfahren wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen

           Gerichtsvollzieher; weitere Infos unter:  https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-

           behoerden/amtsgerichte/bad-kissingen/gerichtsvollzieher.php


Verfahrensübersicht