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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Bayreuth

Konrad Breunig Behördenleitung

Das Amtsgericht Bayreuth trägt dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Daher gilt es insbesondere, unmittelbare Kontakte zu reduzieren und Ansammlungen von Menschen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Amtsgericht Bayreuth ist durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nur eingeschränkt erreichbar. Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.

Bitte verzichten Sie auf alle nicht notwendigen Besuche!



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