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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Rechtsantragstelle

Bis auf weiteres bitten wir Sie, in jedem Fall vorab telefonisch unter 0921/504-564 anzufragen, ob Ihr persönliches Erscheinen bei der Rechtsantragstelle zwingend erforderlich ist.


Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Die letzte Nummernvergabe erfolgt um 11:30 Uhr.


Hinweis:

Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigem Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.



Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Bayreuth ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Anträge zu Protokoll auf. Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf gundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. In der Regel sind das Rechtsanwälte.

Beratungshilfe

Für den Erhalt des Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheiningung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigung über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc.. Nehmen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Anspruch auf Beratunghilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts gewährt.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu gewähren. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a II BRAO.

Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung:

  • ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben und ob diese die Kosten der Rechtswahrnehmung übernimmt (erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung),
  • ob für Sie eine andere Möglichkeit der kostenlosen Beratung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.


Die Beratungshilfe wird mit Mitteln bezahlt, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Das Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschatlichen Verhältnisse darlegen müssen.


Wenn Sie einen Antrag für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchten, ist dies, neben der persönlichen Antragsaufnahme zu den Öffnungszeiten, weiterhin auch schriftlich möglich. Dazu stehen Ihnen untenstehende Formulare, zum Download und Ausfüllen zu Hause, zur Verfügung. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder werfen es in den Hausbriefkasten am Eingang des Justizgebäudes Wittelsbacherring 22 (Justizpalast) ein.

Formulare

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bayreuth
-Rechtsantragstelle-
Wilhelminenstr. 7
95444 Bayreuth (Hausanschrift)

Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)

E-Mail: poststellerechtsantragstelle@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Telefon: 0921 / 504-564
Telefax: +49 9621 962413780

Zimmer: E.004 Erdgeschoss Justizgebäude II