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Amtsgericht Dachau

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Praktika

für Rechtstudenten:

Die Durchführung von Praktika für Rechtstudenten richtet sich nach § 25 JAPO.Diese Vorschrift lautet wie folgt:

" § 25 Praktische Studienzeiten
(1) 1 Die Studenten haben in der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten teilzunehmen. 2 Die praktischen Studienzeiten sollen den Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung vermitteln und müssen unter Betreuung eines Juristen erfolgen. 3 Sie haben sich auf mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu beziehen und können in bis zu drei Abschnitte von je mindestens einem Monat Dauer bei einer oder mehreren Stellen aufgeteilt werden. 

(2) 1 Die praktischen Studienzeiten können im In- und Ausland bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat, einem Wirtschaftsunternehmen oder bei jeder anderen Stelle, die geeignet ist, eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln und bei der eine Betreuung durch einen Juristen erfolgt, abgeleistet werden. 2 Soweit im Rahmen der praktischen Studienzeiten begleitende Kurse angeboten werden, haben die Studenten auch diese zu besuchen. 

(3) Die Studenten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und sollen, soweit erforderlich, nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden. 

(4) Die Ausbildungsstelle erteilt den Studenten eine Teilnahmebestätigung, die den Zeitraum der Ausbildung und das gewählte Rechtsgebiet ausweist. "

Das Praktikum wird zweimal im Jahr in der vorlesungsfreien Zeit in einem für alle Studenten einheitlichen Zeitraum von 1 Monat angeboten. Abweichungen hiervon sind nicht möglich.

Von den Studenten wird Anwesenheit bei den als solchen benannten Pflichtveranstaltungen sowie mindestens zweimal wöchentlich beim Ausbildungsrichter erwartet.

Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Teilnahmebestätigung verweigert werden.

Bewerbungen können entweder schriftlich an das Amtsgericht Dachau, Schlossgasse 1, 85221 Dachau oder per E-Mail an die Adresse poststelle.verwaltung@ag-dah.bayern.de übersandt werden.

Dem Bewerbungsschreiben sind Lebenslauf und Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Die Anzahl der Praktikumsstellen ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge der Bewerbungen.


Die Zeiten für die Praktika sind:

Die Plätze für das Studentenpraktikum nach § 25 JAPO im  Herbst 2024 sind bereits vergeben. Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Studentenpraktikum nach § 25 JAPO ist wieder für Frühjahr 2025 geplant.



für Schüler:

Praktikumsplätze für Schüler sind für das Jahr 2024 bereits alle vergeben.