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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Kontakt

Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
 

Telefon:    08161 / 180-01

Telefax:    08161 / 180-235

 

E-Mail:      poststelle@ag-fs.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an:

   ag-freising@egvp.de-mail.de ,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
  Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Grundbuchamt:          Jeden Freitag geschlossen


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Bürgerservice Justiz

Der Bürgerservice des Amtsgerichts Freising steht Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Im Bürgerservice Justiz bearbeiten Rechtspfleger und Servicekräfte mündlich vorgebrachte rechtliche Anträge der Bürger aus den Bereichen

  • Zivil-, Familien-, Nachlass-, Hinterlegungs- und allgemeinen Vollstreckungssachen
  • Gewährung von Beratungshilfe
  • Zeugen-, Dolmetscher- und Sachverständigenentschädigung

So erreichen Sie uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über  poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.

Aufgrund Publikumsverkehr ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.

Öffnungs- und Sprechzeiten:  Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte bis spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.

Der Wartenummernautomat wird 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit abgestellt.


Sollte Ihr Anliegen bei Gericht nicht im Bürgerservice Justiz bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.

Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen. Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.


Falls Sie Anträge selbst stellen wollen, finden Sie entsprechende Formulare auf unserer jeweiligen Verfahrensseite unter
oder auf der Seite des Justizportals des Bundes und der Länder unter