Information zur Grundsteuererklärung
und zum Zensus:
Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für
die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 Daten für Ihr
Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt
für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter
www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.
In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein
Grundbuchauszug benötigt.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu
Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.
Amtsgericht Kulmbach
Aktuelle Hinweise und Informationen zum Coronavirus
Das Amtsgericht Kulmbach trägt dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Daher gilt es insbesondere, unmittelbare Kontakte zu reduzieren und Ansammlungen von Menschen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Das Amtsgericht Kulmbach ist durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nur eingeschränkt erreichbar. Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.
Aktuelle Hinweise für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise
Im Folgenden hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz Hinweise für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise zusammengestellt.
Auf einen Blick