Amtsgericht Lindau
Auf einen Blick
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Selbstauskunft Covid19 Stand 06-05-20
Beim Amtsgericht Lindau (B) wird der Parteiverkehr infolge des Corona-Virus bis auf weiteres eingeschränkt. Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres Personals bitten wir Sie, in den kommenden Wochen von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen. Es wird gebeten, Anfragen und Anliegen schriftlich einzureichen und telefonisch vorzubringen (Tel.: 08382/2607-0). Falls ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig ist, wird dringend um vorherige Terminabsprache gebeten. Das Betreten des Gebäudes ist nur mit einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Schutzstandard entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 der Corona- ArbSchV und § 1 Abs. 2 Satz 2 der 11. BayIfSMV erlaubt. Vor dem Einlass muss die Selbstauskunft (bitte hier klicken) ausgefüllt und unterschrieben werden. Wir danken für Ihr Verständnis!
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Aufgaben
Das Amtsgericht Lindau ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, erfahren Sie hier.