Amtsgericht Miesbach
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Öffnungszeiten mit Parteiverkehr:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Bitte nehmen Sie vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht-formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
In einigen Bereichen des Amtsgerichts ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte benutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zulässigen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch die Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit anderen Staatsministerien Infromationen zum Thema "Kostenanstieg für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" erstellt.
Die Information soll Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der aktuellen Energiekostensteigerungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Überblick über bestehende Hilfsmöglichkeiten geben, um drohende Kündigungen und Wohnungsverlust abzuwenden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier