Amtsgericht Miesbach
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht-formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
In einigen Bereichen des Amtsgerichts ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte benutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zulässigen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch die Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit anderen Staatsministerien Infromationen zum Thema "Kostenanstieg für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" erstellt.
Die Information soll Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der aktuellen Energiekostensteigerungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Überblick über bestehende Hilfsmöglichkeiten geben, um drohende Kündigungen und Wohnungsverlust abzuwenden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.