Amtsgericht Neuburg a.d.Donau
Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Amtsgerichts Neuburg a.d.Donau

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Zu deren sicheren Übermittlung beachten Sie bitte die Hinweise unter Kontakt.
Das Telefonaufkommen ist stark gestiegen. Wir sind weiterhin bemüht, schnellstmöglich für Sie da zu sein. Bitte sehen Sie möglichst von Rückfragen nach dem Sachstand ab.
Auf unseren Unterseiten der jeweiligen Abteilungen im Haus finden Sie unter Aufgaben - Verfahrensübersicht allgemeine Informationen und auch Formulare. Gegebenenfalls lässt sich Ihr Anliegen damit grundsätzlich ohne zwingend notwendiges persönliches Erscheinen erledigen.
Aufgrund einer technischen Umstrukturierung der Faxserver ändern sich die Faxnummern der bayerischen Gerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit). Die örtliche Vorwahl 08431 für Neuburg an der Donau wird ersetzt durch die Vorwahl von Amberg 09621 (Standort IT-Zentrum der bayerischen Justiz).
Bisher lauteten unsere Faxnummern 08431/588-XXX, diese werden abgeschaltet. Ab dem 01.11.2022 sind wir nur noch über die neuen Faxnummern +49 9621 96241-XXXX erreichbar.
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Persönlicher Publikumsverkehr - Stand ab 27.05.2022
Die Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge ist in den jeweiligen Abteilungen im Haus sehr hoch.
Sie haben in fast allen Fällen die Möglichkeit, Anträge schriftlich zu stellen.
Bitte nutzen Sie deshalb weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen.
Eine persönliche Vorsprache ist zur Vermeidung von teils erheblichen Wartezeiten für Sie nur bei festgelegten Terminen (beispielsweise Nachlasssachen) sinnvoll.
Insbesondere ist beim Grundbuchamt wegen der allgemeinen Zunahme von Vorgängen, der vielen Anfragen zur Grundsteuerreform, der Vielzahl von eingereichten Überlassungsurkunden und den damit verbundenen zahlreichen Anfragen bei einer persönlichen Vorsprache mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Bitte beachten Sie die Hinweise bezüglich der Grundsteuerreform auf den Unterseiten des Grundbuchamts. Für die allgemeinen Fragen dazu ist das Grundbuchamt aber nicht zuständig.
Auf unseren Unterseiten der jeweiligen Abteilungen im Haus finden Sie unter Aufgaben - Verfahrensübersicht allgemeine Informationen und auch Formulare. Gegebenenfalls lässt sich Ihr Anliegen damit grundsätzlich ohne zwingend notwendiges persönliches Erscheinen erledigen.
Die allgemeinen Sprechzeiten bleiben auf Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingeschränkt.
Einführung elektronische Akte
Grundbuchamt
Ab 13.11.2023 wird der elektronische Rechtsverkehr (elektronische Grundakte) im hiesigen Grundbuchamt eingeführt. Das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und wird ungeachtet aller Vorbereitungen in den nächsten Wochen und Monaten zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Dafür bitten wir um Verständnis – auch unsere Vorstellung von Digitalisierung ist eine andere.
Sie erleichtern uns die Arbeit während einer außergewöhnlichen Belastungssituation, falls Sie von Sachstandsanfragen zunächst absehen.
Wir bedanken uns im Voraus bei Ihnen!
Betreuungsgericht
Ende Juli 2023 wird im hiesigen Betreuungsgericht die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und wird ungeachtet aller Vorbereitungen in den nächsten Wochen und Monaten zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Dafür bitten wir um Verständnis – auch unsere Vorstellung von Digitalisierung ist eine andere.
Sie erleichtern uns die Arbeit während einer außergewöhnlichen Belastungssituation, falls Sie von Sachstandsanfragen zunächst absehen.
Wir bedanken uns im Voraus bei Ihnen!
Weitere eingeschränkte Erreichbarkeit
Familiengericht
Nachlassgericht
Geldübergabeforderungen vor einem Gerichtsgebäude und gefälschte Kostenrechnungen
Warnungen vor weiteren Betrugsmaschen
- Zahlungsaufforderungen mit Geldübergaben in bar oder sonstigen Wertgegenständen vor einem Gerichtsgebäude haben nichts mit dem Amtsgericht zu tun und sind Betrugsstraftaten.
- Bitte beachten Sie auch die Warnungen und Hinweise zu etlichen dubiosen Zahlungsaufforderungen per SMS und anderem unter Aktuelles.
Aufhebung der Corona-Maßnahmen zum 26.05.2022
Zum 26.05.2022 entfallen die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz gegen Infektionen mit dem Coronavirus.
Dies gilt insbesondere für die bislang noch geltende Maskentragepflicht auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen, Wartezonen vor Sitzungssälen, Bibliothek und Sanitärräumen, sowie beim Betreten von Dienstzimmern.
Große Fassadensanierung am Gebäude abgeschlossen
Die großen Arbeiten zur Fassadensanierung des Amtsgerichtsgebäudes sind abgeschlossen.
Der Behindertenparkplatz im Hof des Amtsgerichts kann wieder benutzt werden. Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Sollte ein barrierefreier Zugang erforderlich sein, melden Sie sich bitte vorher in der zentralen Wachtmeisterei (Telefon 08431 / 588-0) an, da der Hinterausgang grundsätzlich verschlossen ist.