Information zur Grundsteuererklärung
und zum Zensus:
Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für
die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr
Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt
für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter
www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.
In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein
Grundbuchauszug benötigt.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu
Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.
Amtsgericht Schwabach
Christine Wehrer
Direktorin des Amtsgerichts
Datenschutzbeauftragter:
Joachim Schneider, Vorsitzender Richter am Landgericht