Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg in Bayern
Zur Bearbeitung von Eilanträgen in Haft-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie von anderen unaufschiebbaren richterlichen Dienstgeschäften außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten besteht ein richterlicher Bereitschaftsdienst.
Der richterliche Bereitschaftsdienst wird von dem Amtsgericht Ansbach wahrgenommen. Hinweise, wie Anträge für den Bereitschaftsdienst eingereicht werden können, müssen beim Amtsgericht Ansbach erfragt werden.