Information zur Grundsteuererklärung
und zum Zensus:
Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für
die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr
Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt
für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter
www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.
In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein
Grundbuchauszug benötigt.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu
Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.
Amtsgericht Wunsiedel
Aktueller Hinweis betreffend Unterlagen zur Grundsteuerreform
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Grundbuchauszügen kann derzeit nicht gewährleistet werden, dass diese direkt ausgehändigt bzw. zeitnah übersandt werden können. Es ist zudem mit längeren Wartezeiten vor Ort zu rechnen.
Angaben aus dem Liegenschaftskataster zu Gemarkung, Flurstücksnummer und Flächenangaben erhalten Sie ab 01.07.2022 kostenfrei über www.elster.de.
Ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug ist in der Regel also nicht erforderlich.
Der Grundbuchauszug enthält keine Informationen zur Wohnfläche. Diesbezüglich liegen dem Grundbuchamt auch keine Daten vor.
Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Auf einen Blick