Landgericht Aschaffenburg
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Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und des aktuellen Rechtsrahmens entfallen mit Wirkung vom 26. Mai 2022 die landesweit geltenden verpflichtenden Schutzmaßnahmen weitgehend.
Es ist aber weiterhin auf die allgemein anerkannten Hygienemaßnahmen zu achten und auf ein umsichtiges Vorgehen angesichts des fortbestehenden Infektionsrisikos. So kann beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein.
Personen, die erkennbar COVID-19-Symptome aufweisen, wird - ggfs. nach Fiebermessung - der Zugang zum Gebäude verwehrt. Anzeichen einer relevanten Erkrankung sind Husten, Atemnot, Kurzatmigkeit, Niesen, Schnupfen und / oder Fieber.
Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass dort die jeweiligen Vorsitzenden über ggf. notwendige Schutzvorkehrungen in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden. Außerdem kann es auch künftig nötig sein, in Einzelfällen Schutzmaßnahmen für bestimmte Personen (z.B. besonders vulnerable Menschen) oder bestimmte Bereiche vorzusehen.
Die weitere Entwicklung der Pandemie wird die bayerische Justiz eng im Blick behalten, um auf eine veränderte Lage gegebenenfalls rasch reagieren zu können. Die Öffentlichkeit wird dann auf der Homepage der jeweiligen Gerichte darüber informiert.
Außerdem können Sie aktuelle Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Umgang der bayerischen Justiz mit Corona hier finden:
https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bei Ihnen.
Bitte beachten Sie:
Seit Montag, den 13.12.2021 findet der Sitzungsbetrieb im generalsanierten Sitzungssaaltrakt in der Erthalstraße 3 statt.
Nähere Informationen erhalten Sie in der zugehörigen Pressemeldung.