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Landgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 17.02.2020

Strafverfahren gegen Norbert B. wegen Mordes

Neues Sachverständigengutachten durch Gericht beauftragt – Weitere Hauptverhandlungstermine festgesetzt

Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg hat am heutigen 11. Verhandlungstag die Beweisaufnahme insbesondere mit der Vernehmung von Polizeibeamten fortgesetzt.

Zu Beginn der Sitzung hat die Kammer zudem bekanntgegeben, dass sie Herrn Dr. med. Dr. med. dent. Claus Grundmann vom rechtsmedizinischen Institut in Duisburg mit der Erstellung eines zahn-/rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens beauftragt hat. Laut der Kammer gelte Herr Dr. Dr. Grundmann für die im Verfahren relevanten Beweisfragen als „der“ oder zumindest als „einer der Experten“. Das Aufgabengebiet des neu benannten Sachverständigen liege unter anderem in der forensischen Bissspur-Analyse. Als Obduzent sei er auch regelmäßig mit der zahnärztlichen Identifizierung von Verstorbenen betraut und habe seine forensische Expertise bereits in Gremien des Bundeskriminalamtes eingebracht. Der Sachverständige solle sein Gutachten vollständig ergebnisoffen erstatten und demgemäß unter anderem prüfen, ob der Angeklagte als Verursacher der Bissspur am Opfer in Betracht komme oder ob dieser als Spurverursacher sogar gänzlich ausgeschlossen werden könne.

Die Kammer hat sodann – wie bereits am letzten Hauptverhandlungstag angekündigt – den Beschluss, mit welchem der Antrag der Verteidigung auf Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zurückgewiesen worden war, aufgehoben. Zur Begründung nahm die Kammer auf die Gründe Bezug, die zur Aufhebung des Haftbefehls angeführt worden waren. Der Verteidiger erklärte daraufhin, dass sich sein eigener Beweisantrag auf Erholung eines weiteren zahn-/rechtsmedizinischen durch den Beschluss der Kammer, ein weiteres Sachverständigengutachten zu erholen, nunmehr erledigt habe.

Die Kammer hat in organisatorischer Hinsicht weiterhin mitgeteilt, dass zahlreiche weitere Zeugen geladen wurden bzw. geladen werden. Hierfür habe das Gericht in Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten weitere Hauptverhandlungstermine angesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Daten: 11.03., 27.03., 03.04. und 20.04.2020. Sitzungsbeginn wird stets um 9:00 Uhr sein. Es sei von der Kammer beabsichtigt, dass der Sachverständige Dr. Dr. Grundmann sein Gutachten möglichst am 20.04.2020 erstatten solle. Dies müsse die Kammer aber noch näher mit dem Sachverständigen abstimmen. Dass es im Anschluss an die Gutachtenerstattung weniger weiterer Fortsetzungstermine bedarf, sei laut der Kammer nicht auszuschließen.

Rückfragen zu der heutigen Pressemitteilung sind an die Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg zu richten (Pressestelle@lg-ab.bayern.de).

gez. 
Dr. Krist
Richter am Landgericht
Pressesprecher