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Landgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 03 vom 09.02.2021

Strafverfahren gegen Hashem N. wegen Mordes und versuchten Mordes

Anklagen zugelassen - Hauptverhandlungstermine bestimmt - Ankündigung eines Akkreditierungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft einem 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen vor, im Mai 2017 seine damals 16-jährige Tochter heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Laut der Anklage habe er diese Tat verübt, um seine Tochter für ihren Lebenswandel zu bestrafen und vermeintlich seine Ehre wiederherzustellen. Erst im Dezember 2018 war die Leiche des Mädchens aufgefunden worden.

Eine weitere Anklage legt Hashem N. zur Last, etwa einen Monat nach der Tötung seiner Tochter den Freund seiner Tochter am Floßhafen in Aschaffenburg mit einem Messer attackiert und dabei lebensbedrohlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht hierbei die Straftatbestände des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung als verwirklicht an.

Nachdem nach Hashem N. aufwendig gefahndet worden war, erfolgte seine Ergreifung schließlich in der Türkei, die ihn im Oktober 2020 nach Deutschland auslieferte. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg als Schwurgericht hat die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 18.12.2020 und vom 03.12.2020 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. 

Die Kammer hat nunmehr die Anklagen unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Das Gericht hat 14 Hauptverhandlungstermine bestimmt, beginnend ab Donnerstag, den 04.03.2021.

Die weiteren Termine sind wie folgt geplant:
Dienstag, 09.03.2021
Freitag, 19.03.2021
Freitag, 26.03.2021
Montag, 29.03.2021
Mittwoch, 31.03.2021
Mittwoch, 07.04.2021
Freitag, 09.04.2021
Dienstag, 13.04.2021
Mittwoch, 14.04.2021
Freitag, 16.04.2021
Mittwoch, 21.04.2021
Donnerstag, 22.04.2021
Freitag, 23.04.2021

Aufgrund der aktuell bestehenden Corona-Lage und der größeren Zahl an Verhandlungstagen wird die Hauptverhandlung - zur Entlastung der Containermodulanlage - im Ridingersaal im Schoss Johannisburg, Schlossplatz 4 in Aschaffenburg stattfinden.

Aus Gesundheitsschutzgründen werden deutlich weniger Zuschauer zur Hauptverhandlung Zutritt erhalten, als es die gewöhnliche Kapazität des Ridingersaales zuließe. Die Höchstzahl der Zuschauer ist auf 35 begrenzt, hiervon werden 10 Sitzplätze für die Presseverteter/-innen vorgehalten, die im Rahmen eines durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens vergeben werden.

Weitere Hinweise für die Presse zum Akkreditierungsverfahren:

Akkreditierte Medienvertreter/Journalisten, die keinen der 10 reservierten Sitzplätze erhalten haben, werden im Rahmen der Kapazität des Sitzungssaals in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 15.02.2021, 10:00 Uhr, und endet am 19.02.2021 um 10:00 Uhr.

Die Akkreditierungsersuchen sind ausschließlich per E-Mail an die Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg (pressestelle@lg-ab.bayern.de) zu richten. Akkreditierungsersuchen, die vor oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt der E-Mail; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

In dem Akkreditierungsersuchen ist anzugeben:

  • Vor- und Zuname des Pressevertreters,
  • Angabe des Medienorgans, für welches der Pressevertreter tätig ist,
  • Funktion des Pressevertreters (Redakteur, Journalist, Technik, Kamera, Fotograf, etc.),

  • Angabe, ob ein Sitzplatz benötigt wird,

  • Art des Medienorgans (Nachrichtenagentur, Fernsehen, Hörfunk, Zeitung, etc.),

  • Beifügung eines gültigen Presse- oder Dienstausweises.

Jedes Medium kann mit beliebig vielen Vertretern am Akkreditierungsverfahren teilnehmen. Auch bei mehreren erfolgreichen Einzelakkreditierungen wird jedoch je Medium jeweils nur ein Sitzplatz vergeben. Welcher seiner akkreditierten Vertreter diesen Sitzplatz einnimmt, entscheidet das Medium selbst.

Die akkreditierten Pressevertreter werden von der Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg zeitnah nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens über die Vergabe eines reservierten Sitzplatzes informiert werden.

Weiterhin gilt für akkreditierte Pressevertreter/-innen Folgendes:

  • Akkreditierte Pressevertreter dürfen ihre Notebooks und Tablets in den Sitzungssaal mitbringen. Die Benutzung der Notebooks und Tablets im Sitzungssaal ist nur im Offline-Betrieb („Flugzeug-Modus“) gestattet; Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht vorgenommen werden. Mobiltelefone dürfen ebenfalls nur im Offline- Modus („Flugzeug-Modus“) betrieben werden. Steckdosen sowie Auflageflächen für Notebooks können nicht garantiert werden; lediglich die erste Reihe des Zuschauerbereichs verfügt über Tische für die Presse.

  • Die akkreditierten Pressevertreter müssen sich jeweils durch (nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens von der Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg ausgestellte) besondere Ausweise legitimieren.
  • Für den Fall, dass reservierte Plätze bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht in Anspruch genommen werden, können diese für den jeweiligen Sitzungstag von anderen akkreditierten Pressevertretern in Anspruch genommen werden. Falls diese Plätze bis fünf Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von anderen akkreditierten Pressevertretern belegt wurden, können diese auch von sonstigen Besuchern in Anspruch genommen werden. Sitzplätze, die außerhalb der Verhandlungspausen verlassen werden, werden nicht freigehalten.

  • Die Akkreditierungsersuchen werden im Rahmen der Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Pressestelle des Landgerichts Aschaffenburg berücksichtigt.

  • Sitzplatzreservierungen akkreditierter Medienvertreter/Journalisten sind grundsätzlich übertragbar. Allerdings kann nur ein anderer akkreditierter Medienvertreter/Journalist den überlassenen reservierten Sitzplatz einnehmen. Er benötigt dazu neben den allgemeinen Nachweisen (siehe oben) die Platzkarte des ursprünglich Berechtigten.


Einzelheiten zu weiteren organisatorischen Fragen werden noch vor Beginn der Hauptverhandlung in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


gez.
Dr. Krist
Pressesprecher des LG Aschaffenburg