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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 14.04.15

Urteil wegen Besitzes von Kinderpornografie in über 11000 Fällen rechtskräftig

Oberlandesgericht bestätigt Augsburger Richterspruch

Das Verfahren gegen einen 49jährigen ledigen Maschinenführer aus dem südlichen Landkreis Augsburg ist juristisch abgeschlossen.

Das Oberlandesgericht verwarf die Revision des Mannes gegen ein Berufungsurteil der 6. Kammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Klaus Jelinek. Damit ist seine Verurteilung zu 3 Jahren Haft rechtskräftig. Er war wegen des Besitzes von 11209 kinderpornografischen Dateien verurteilt worden, die er in 36 Fällen zugleich verbreitet hat. Bereits im Jahr 2004 war er schon einmal wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Seine aktuelle Sammlung war tatsächlich noch wesentlich umfangreicher als es das Urteil vermuten lässt. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger wurde seinerzeit nach Aus-wertung von etwa 10% des Datenbestandes gestoppt. Auch so umfasste die Anklageschrift bereits 142 Seiten und selbst das Berufungsurteil, bei dem nur die Strafhöhe überprüft wurde, war 106 Seiten lang.