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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 3 vom 14.04.15

Urteil im 1. Augsburger Polizistenmordprozess rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Augsburg als unbegründet zurückgewiesen.

Dieses hatte am 27.2.2014 unter Vorsitz von Christoph Wiesner den Angeklagten Rudi R. wegen Mordes u.a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich hatte das Schwurgericht die besondere schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Bundesgerichtshof hat zwar im Schuldspruch zwei Waffendelikte wegen Verjährung in Wegfall geraten lassen, auf das Ergebnis im Übrigen hat sich diese Marginalie jedoch nicht ausgewirkt.

Damit ist nun ein erster Schlusspunkt im Verfahren um die Tötung des Augsburger Polizisten Matthias Vieth am 28.10.2011 im Augsburger Siebentischwald gesetzt.
Das zweite Verfahren gegen den Bruder des Verurteilten und mutmaßlichen Mittäter, Raimund M., dauert derzeit noch an. Das Verfahren war im November 2013 wegen zeitweiliger Verhandlungsunfähigkeit aufgrund einer Parkinsonerkrankung ausgesetzt worden und musste neu beginnen. Nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme erscheint ein Urteil noch im März 2015 möglich.