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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 7 vom 08.06.15

Keine Nachsicht bei Heroinhandel

Landgericht Augsburg verhängt hohe Haftstrafe gegen Drogendealer

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat unter Vorsitz von Richter Dr. Christoph Kernhat nach einer zweitägigen Hauptverhandlung einen 40jährigen türkischen Drogendealer zu einer Haftstrafe von 9 Jahren verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der weitgehend geständige, jeodch einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2011 mehr als ein halbes Kilogramm Heroin von Hamburg nach Augsburg verbracht hatte. Der damals bevorstehenden Festnahme konnte er sich zunächst durch Flucht in sein Heimatland entziehen.
Im Jahre 2014 reiste er wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein , um in Augsburg erneut einen florierenden Handel mit Heroin zu betreiben. Zum Teil hortete er bis zu 1,5 Kilogramm der gefährlichen Droge mit einem Weiterverkaufswert von etwa 75.000,- € in seiner Augsburger Wohnung.

Ein Hinweis aus der Szene führte die Polizei dann auf die Spur des Angeklagten. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten noch fast 900g hochkonzentriertes Heroin sichergestellt werden.

Der Vorsitzende wies zur Begründung der Strafhöhe auf die besondere Gefährlichkeit von Heroin und die damit einhergehende Gefährdung einer Vielzahl von Menschen aufgrund der riesigen Handelsmenge hin.