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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 9 vom 19.06.15

Neu gestaltete Räumlichkeiten im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1 für Güterichterverfahren

Am Justizstandort Am Alten Einlaß 1 in Augsburg fand eine Neugestaltung von Räumen statt, in denen die vor dem Amts- und Landgericht Augsburg geführten Güterichterverfahren durchgeführt werden können. Die als Konferenzräume ausgebauten Zimmer ermöglichen den Beteiligten zielführende, konstruktive Gespräche in einer frischen Atmosphäre.
Möglich wurde dies durch den Umzug einzelner Abteilungen des Amtsgerichts Augsburg in ein nun angemietetes Gebäude in der Schaezlerstraße, wodurch im Hauptgebäude Am Alten Einlaß 1 Büroräume frei wurden.

Bei einem Güterichterverfahren handelt es sich um ein in § 278 Absatz 5 ZPO besonders geregeltes Verfahren vor den Zivilgerichten zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Die Güterichter, die dafür besondere Schulungen durchlaufen, können alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation anwenden, um zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Parteien einvernehmlich und umfassend zu beenden.