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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 19.01.16

Strafvollstreckungskammer gibt im Falle Uli Hoeneß grünes Licht

Bewährungsaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt

Die 1. auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg mit Sitz in Landsberg am Lech hat heute über den Antrag des Verurteilten entschieden, die restliche Strafe zum sog. Halbstrafenzeitpunkt auszusetzen, das ist der 29.Februar 2016.

Die Kammer hat nach Anhörung des Verurteilten entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten, seines Vorlebens, der Umstände seiner Tat, des Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seines Verhaltens im Vollzug, seiner Lebensverhältnisse und der Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, hat die Kammer entschieden, dass es verantwortet werden kann zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird.

Die Kammer hat dabei u.a. betont, dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Bei seinen zahlreichen Regel- und Freigängerausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Sein sozialer Empfangsraum stelle sich äußerst günstig dar.

Trotz des hohen Gesamtschadens weise der Fall erhebliche Besonderheiten auf. So habe sich der Verurteilte letztlich durch eine Selbstanzeige selbst den Ermittlungen ausgeliefert. Zudem habe er den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Der Verurteilte muss jeglichen Wohnungswechsel der Strafvollstreckungskammer mitteilen. Weitere Bewährungsauflagen wurden nicht festgesetzt.