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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 20.01.16

Revision im Fall Schottdorf eingegangen

Mit Schreiben vom heutigen Tage hat die Staatsanwaltschaft Augsburg fristgerecht Revision gegen das Urteil im Verfahren gegen den Augsburger Laborarzt und seine frühere Ehefrau eingelegt.

Die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat bekanntlich am 13.01.2016 die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils eine Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten beantragt.

Für die Entscheidung über die Revision ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Dieser überprüft Urteile aber nur auf Rechts- und Verfahrensfehler. Eine erneute Beweisaufnahme findet dort nicht statt.

Das Gericht hat jetzt zunächst elf Wochen Zeit, das Urteil fertigzustellen. Diese Frist läuft ab Verkündung des Urteils. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils muss die Staatsanwaltschaft ihre Revision binnen eines weiteren Monats begründen.