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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 4 vom 14.03.16

Handgreifliche Randale im Bus wird erneut verhandelt

Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht

Am 15.03.2016 findet vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Dr. Christian Engelsberger die Berufungshauptverhandlung gegen vier männliche Angeklagte im Alter von 30 bis 33 Jahren und gegen eine 26-jährige Frau statt.

Den Angeklagten liegt zur Last, am 02.02.2013 gegen 16.30 Uhr in einem Bus der Linie 34 in Augsburg-Haunstetten den Busfahrer als auch einen zu Hilfe gekommenen Fahrgast geschlagen und getreten zu haben. Zuvor waren sie vom geschädigten Busfahrer wegen Herumschreiens und Verschüttens von Bier des Busses verwiesen worden.

Nach den Übergriffen sollen sie mit Bier- und Wodkaflaschen geschmissen haben, wobei eine Flasche die Frontscheibe des Busses durchschlug und eine weitere Flasche den Fahrgast an der Schläfe traf.

Das Amtsgericht Augsburg hat die bereits erheblich vorbestraften angeklagten Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren 4 Monaten und 2 Jahren 8 Monaten verurteilt. Die angeklagte Frau wurde zu einer Bewährungssstrafe von 2 Jahren verurteilt. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Die Verhandlung findet im Sitzungssaal 179 im Strafjustizzentrum an der Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg statt. Beginn ist um 13.30 Uhr. Eine Fortsetzungstermin ist für den 17.03.2016, 9.00 Uhr, vorgesehen