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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 05 vom 21.03.16

Oberlandesgericht München gewährt Waffenlobbyist Schreiber Halbstrafe


Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung des Landgerichts Augsburg aufgehoben, mit welchem die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg die Aussetzung der noch offenen Reststrafe des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber abgelehnt hatte.

Der Verurteilte war durch Urteil der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg am 14.11.2013 der Steuerhinterziehung in sechs Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist seit dem 28.08.2015 rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht hat in diesem Fall besondere Umstände im Sinne des § 57 Absatz 2 Nr. 1 StGB gesehen, die eine Aussetzung des Strafrests bereits zum Halbstrafenzeitpunkt rechtfertigen und dabei den gesundheitlichen Zustand des Verurteilten besonders hervorgehoben. Daneben spiele insoweit auch eine Rolle, dass die Taten z.T. 26 Jahre zurücklägen und der Beschuldigte während eines 20 Jahre andauernden Ermittlungs- und Strafverfahrens für lange Dauer psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen sei.

Dieser Halbstrafenzeitpunkt ist bereits erreicht. Zwar war der Verurteilte noch keinen einzigen Tag in Strafhaft verbracht. Durch Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist aber bereits mehr als die Hälfte der Strafe erledigt.

Die Bewährungszeit wurde auf 5 Jahre festgelegt; der Verurteilte muss während der Bewährungszeit dem Landgericht jeden Wohnungswechsel anzeigen.

Weitere Bewährungsauflagen hat das Oberlandesgericht nicht festgelegt