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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 15 vom 06.12.2017

Urteil gegen Tankstelleneinbrecher rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt Landgericht Augsburg in einem auf-wändigen Indizienprozess

Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem ein Urteil des Landgerichts Augsburg um eine Einbruchsserie bestätigt. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Claus Pätzel hat am 8.2.2017 den 35jährigen Hauptangeklagten wegen Diebstahls in 4 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren, den nur an einem Fall beteiligten 42jährigen Mitangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Vorausgegangen war eine fünftägige Hauptverhandlung, bei denen sich die Kammer mit einer Vielzahl von Indizien auseinanderzusetzen hatte. Verurteilt wurden Einbrüche in Tankstellen in der von Cobres-Straße und in der Meraner Straße in Augsburg, ein Einbruch in einen Edeka-Markt in Gaißach und ein Einbruch in eine Tankstelle in Friesenried. Teilweise wurden bei der Tatausführung schwere Tresore aus der Verankerung gerissen und mitgenommen. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von Juli 2015 bis Februar 2016. Mit der Verwerfung der Revisionen beider Angeklagter, die die Taten stets bestritten haben, ist das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig.