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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 17 vom 19.12.2017

Ehemaliger Landtagsabgeordneter nimmt Revision zurück

Urteil jetzt rechtskräftig

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg zurückgenommen. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Lenart Hoesch hatte den 52jährigen, bekannten Politiker unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in zwei Fällen am 29.09.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Diese Strafe hat Förster nun akzeptiert. Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg hat soeben ihre Revision zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.