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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 3 vom 02.06.17

Mehrfachvergewaltiger bleibt in Haft und Sicherungsverwahrung

Bundesgerichtshof bestätigt Augsburger Urteil


Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts Augsburg (Vorsitz: Stefan Nielsen) bestätigt.

Die Kammer hatte im Mai 2016 einen inzwischen 41jährigen Mann wegen vielfacher Vergewaltigung und Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten sowie von weiteren 7 Jahren verurteilt. Ferner wurde Sicherungsverwahrung aufgrund der Gefährlichkeit des Täters angeordnet. Die Taten fanden allesamt innerhalb von Beziehungen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 in Gersthofener und Augsburger Wohnungen statt.

Sowohl die Strafen als auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung hat der für Augsburg zuständige 1. Senat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt. Ein klein wenig sind die Bundesrichter dem Verurteilten aber entgegengekommen:Weil er auf eine Bewährungsauflage bereits 800,- € gezahlt hatte, muss er einen Monat weniger in Haft bleiben.