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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 18.01.2018

Urteil wegen Tötung einer Mutter durch ihren Sohn in Do-nauwörth rechtskräftig

Schwurgericht wird bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Schwurgerichts in Sachen Timo B. bestätigt.  Am 30.05.2017 hatte die  8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser den 22jährigen Studenten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.  Der Verurteilte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. In einem aufwendigen Indizienprozess hat die Kammer an 10 Verhandlungstagen über 70 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört und kam nach der Beweisaufnahme zu einem eindeutigen Ergebnis.  Das Urteil ist im persönlichen Umfeld des Täters heftig als Fehlurteil kritisiert worden. Sogar ein Unterstützerkreis hatte sich gebildet; es gab ein eigenes Spendenkonto und einen Infostand in der Donauwörther Innenstadt.  Auf diese Kritik hat der Bundesgerichtshof nun eine klare Antwort gegeben.