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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 5 vom 09.08.2018

BGH verwirft die Revision im sog. Hirblinger Doppelmord

Urteil des Landgerichts Augsburg ist damit rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2018 die Revision des Angeklagten im sog. Hirblinger Doppelmord verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Augsburg bestätigt.

Dieses hatte den Angeklagten am 28.11.2017 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwalt Rubach und Rechtsanwalt Schmid) hatte sich in der Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen nicht geäußert.

Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist damit rechtskräftig.