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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 11.04.2019

Urteilsverkündung im sog. Prostituierten Mord-Verfahren

Im Verfahren um ein Tötungsdelikt aus dem Jahre 1993 wird morgen das Urteil verkündet.

Dem 50jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die Prostituierte Angelika B., die er als Freier in seinem Auto mitgenommen hatte, ermordet zu haben. Ferner soll er eine Bekannte im Jahr 2017 nach einvernehmlich durchgeführtem Geschlechtsverkehr anal vergewaltigt haben.

Vorsitzende Richterin am Landgericht  Susanne Riedel-Mitterwieser wird am morgigen Freitag, dem 12. April 2019 um 10 Uhr im Schwurgerichtssaal 101 des Strafjustizzentrums in der Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg das mit Spannung erwartete Urteil verkünden und begründen.

Hinsichtlich des Tötungsdeliktes ist nur Mord noch nicht verjährt. Ein Totschlag könnte also nicht verurteilt werden. Man darf also durchaus gespannt sein, welches Bild sich für das Schwurgericht am 25. Verhandlungstag nach Vernehmung von gut 120 Zeugen und Anhörung diverser Sachverständiger ergeben hat.

Foto- und Filmaufnahmen sind ab 15 Minuten vor Sitzungsbeginn bis zum Erscheinen des Gerichts zulässig. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind in eigener Verantwortung der Medien zu beachten.