Menü

Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 7 vom 28.10.2019

Prozessbeginn am 13.11.2019 im sog. Goldfingerverfahren

In dem sogenannten Goldfingerverfahren wurden die von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen beiden Anklagen mittlerweile von der zuständigen 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die 10. Strafkammer hat nach entsprechender Verfahrensabtrennung hinsichtlich 2 der zwischenzeitlich 20 Angeklagten Termine zur Hauptverhandlung ab dem 13.11.2019 bestimmt.

Prozessbeginn ist am 13.11.2019 um 09.00 Uhr. Bislang sind bis Ende Januar 2021 77 Fortsetzungstermine bestimmt. Die Verhandlung findet aus organisatorischen Gründen nicht im Strafjustizzentrum, sondern im Justizpalast Am Alten Einlaß 1 im Sitzungssaal 201 im 2. Obergeschoss statt.

Ein Akkreditierungsverfahren für die Presse ist bislang nicht vorgesehen. Die Medienvertreter werden darauf hingewiesen, dass sie bei Bild- und Filmaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten in eigener Verantwortung zu beachten haben.