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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 06.11.2020

Urteil des Landgerichts hinsichtlich der tödlich endenden Auseinandersetzung am Königsplatz in Augsburg

In dem sogenannten „Königsplatz Verfahren“ hat die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg heute das Urteil verkündet.


Der Haupttäter (17 Jahre alt, auch zur Tatzeit) wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer sah es bei ihm als erwiesen an, dass er den Schlag gegen den getöteten Feuerwehrmann geführt hat und die fatalen Folgen des Schlages insbesondere wegen der Wucht des Schlages, hätte vorhersehen können und müssen. Ein Nothilferecht zugunsten eines seiner Begleiter hat die Kammer verneint. Darüber hinaus hat er sich nach den Feststellungen der Kammer auch an der nachfolgenden Attacke auf den Begleiter des getöteten Feuerwehrmannes beteiligt.
Die beiden anderen Täter wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Begleiters des Feuerwehrmannes verurteilt; der eine (18 Jahre alt, zur Tatzeit 17 Jahre) zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei dem anderen (20 Jahre alt, zur Tatzeit 19 Jahre) wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt (§ 27 JGG). Bei beiden sah es die Kammer als erwiesen an, dass sie an der nachfolgenden Attacke auf den Begleiter des Feuerwehrmannes beteiligt waren.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig.