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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 4 vom 16.06.2020

Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im sog. "Goldfinger"-Verfahren zurückgewiesen

Der seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg am 29.05.2020 gegen den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg gestellte Befangenheitsantrag wurde von der Kammer (ohne Beteiligung des abgelehnten Richters) mit Beschluss vom 16.06.2020 als verspätet und damit unzulässig verworfen, in der Sache aber auch als unbegründet zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der am 29.05.2020 gestellte Befangenheitsantrag spätestens im Laufe des 28.05.2020 gestellt werden müssen. Er erfolgte damit nicht mehr „unverzüglich“ und wurde daher bereits als unzulässig verworfen. In der Sache selbst sieht das Gericht den Befangenheitsantrag darüber hinaus auch als unbegründet an.