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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 9 vom 08.10.2020

Neuer Landgerichtspräsident: Andreas Wimmer

Seit kurzem kann der neue Präsident des Landgerichts auf dem Weg zum Mittagessen Augsburger anstatt Landshuter Luft schnuppern. Der 59-jährige Andreas Wimmer übernahm zum 01.08.2020 die Leitung eines der größten Landgerichte Bayerns. Er wechselte vom Amt des Präsidenten des Landgerichts Landshut, das er seit Mitte Mai 2018 innehatte, in die Fuggerstadt.

„Vor zwei Jahren war ich im Zuge eines Personalausflugs des Landgerichts Landshut im Augsburger Puppenkistenmuseum. Da habe ich mir nicht träumen lassen, einmal als Landgerichtspräsident in Augsburg zu arbeiten“, erklärte Wimmer. Die Stadt mit seiner imposanten historischen Vergangenheit gefalle ihm sehr gut. Auch habe er schöne Erinnerungen an Familienausflüge in den Augsburger Zoo, die der Hobby-Gitarrist zusammen mit seiner Frau und den (mittlerweile erwachsenen) Söhnen unternommen hat, und an Opernaufführungen im Augsburger Theater.
Der gebürtige Fürstenfeldbrucker kann auf eine breit gefächerte berufliche Vergangenheit zurückblicken. Nach dem Jurastudium in München und Lausanne (Schweiz) begann er 1989 als Staatsanwalt für die Bayerische Justiz zu arbeiten. Nach sechs Monaten wechselte er für zweieinhalb Jahre ins Bayerische Justizministerium. Anschließend war er als Richter am Landgericht München I tätig, bevor er als Referatsleiter an die Bayerische Vertretung beim Bund in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn abgeordnet wurde. Nach einer erneuten Verwendung im Bayerischen Justizministerium wurde Andreas Wimmer Richter am Oberlandesgericht in München, teilweise abgeordnet an das Bayerische Oberste Landesgericht. Von 2006 bis 2011 war er weitere fünf Jahre am Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Von dort wechselte Andreas Wimmer als Leitender Oberstaatsanwalt zur Generalstaatsanwaltschaft in München und war ab 2013 ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts.
Am Landgericht Augsburg ist der Präsident neben umfangreichen Aufgaben in Verwaltungs- und Personalangelegenheiten u.a. als Vorsitzender der 5. Zivilkammer für Beschwerden in Betreuungs- und Unterbringungssachen zuständig.
„Ich möchte das trotz der hohen Arbeitsbelastung sehr positive Betriebsklima noch weiter verbessern und die Organisation und Abläufe so gestalten, dass alle ihre Aufgaben optimal und zufrieden erledigen können. Veränderungen in der Gesellschaft, neue Gesetze und nicht zuletzt die fortschreitende Digitalisierung werden uns ständig neu fordern“, sagt Wimmer.
Eine zusätzliche Herausforderung sind nach Ansicht des Landgerichtspräsidenten die Umstände der Corona-Pandemie. Ziel sei es auch weiterhin, einen Gerichtsbetrieb zu gewährleisten, der der Sicherheit der Prozessbeteiligten, der Besucher und der Beschäftigten des Gerichts gerecht werde. „Mit großen Anstrengungen von allen am Gericht Tätigen ist das bislang gut gelungen“, lobt Wimmer.