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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 10.11.2021

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts zu Mord an 15-jährigem in Asylbewerberunterkunft

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf mit Beschluss vom 3. November 2021 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 2. März 2021. Das Landgericht hatte unter Vorsitz von Richterin am Landgericht Konnerth den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tatmehrheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. 

Mit der Entscheidung des BGH steht nun rechtskräftig fest, dass der zur Tatzeit 30-jährige Angeklagte im April 2020 den 15-jährigen Bruder seiner ehemaligen Partnerin in deren Wohnung in einer Augsburger Asylbewerberunterkunft mit einem Messer ermordete, den Versuch unternahm weitere Familienmitglieder zu töten und andere erheblich verletzte. So durchtrennte der Verurteilte mit einem mitgebrachten Messer die Kehle und den Hals seines 15-jährigen Opfers bis auf die Wirbelsäule. Dabei handelte er nicht aus Groll auf den Jugendlichen, sondern allein deshalb, um der Familie seiner ehemaligen Partnerin durch die Tötung des einzigen männlichen Nachkommens größtmöglichen Schmerz zuzufügen. 

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erfolgt, wenn Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, aufgrund derer das Tatbild so stark von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen abweicht, dass die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung auch bei einer dann günstigen Prognose unangemessen wäre.