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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 20.12.2021

Verfahren gegen Verantwortliche eines Augsburger Labors gegen Geldauflage eingestellt

Die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat am 20. Dezember 2021 nach rund viermonatiger Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten Gabriele S. das Verfahren vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 60.000 € an verschiedene gemeinnützige Organisationen eingestellt. Gegenstand des Verfahrens war der Tatvorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. „Scheinselbständige“ Kurierfahrer sollen für den Transport von Laborproben eingesetzt worden sein. 
Dem heutigen Beschluss des Landgerichts ging eine umfangreiche Beweisaufnahme voraus. So vernahm die Kammer unter anderem über 50 Zeugen. Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts war auch die umfassende Einigung über offene Sozialversicherungsbeiträge zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem am Strafverfahren beteiligten Unternehmen. 
Das Gericht kann ein Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten gemäß § 153a StPO einstellen, wenn durch die erteilten Auflagen und Weisungen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Diese Voraussetzungen lagen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme aus Sicht der Kammer vor.