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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 11.01.2021

Einstellung des Verfahrens im sog. „Goldfinger“ Prozess

Die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Augsburg und der beiden Angeklagten D.G. und M.H. das seit November 2019 laufende Strafverfahren sowie ein weiteres ebenfalls bei der Kammer anhängiges Strafverfahren – beide aus dem sog. „Goldfinger-Komplex" – gegen die Angeklagten D.G. und M.H. mit Beschlüssen vom 11.01.2021 gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen geringer Schuld sanktionslos eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beteiligten wurden jeweils der Staatskasse auferlegt.

Zugleich hat die Kammer bezüglich dieser beiden Angeklagten in dem laufenden Verfahren dem Grunde nach eine Entschädigungspflicht hinsichtlich der erlittenen Untersuchungshaftzeit sowie hinsichtlich der Zeit des außer Vollzug gesetzten Haftbefehls ausgesprochen.