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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 7 vom 02.08.2021

Sofortige Beschwerde gegen den vom Landgericht Augsburg zurückgewiesenen Wiederaufnahmeantrag im "Mordfall Böhringer" erfolglos

In dem „Mordfall Böhringer“ hatte die als Wiederaufnahmegericht zuständige 8.
Strafkammer des Landgerichts Augsburg den am 12.08.2019 beim Landgericht
Augsburg eingegangenen erneuten Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten
Benedikt T. gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2008 mit
Beschluss vom 20.05.2020 als unzulässig verworfen.
Gegen diesen Beschluss hatten beide Verteidiger des Antragstellers Benedikt T.,
Rechtsanwalt Dr. Strate und Rechtsanwalt Witting, sofortige Beschwerde zum
zuständigen Oberlandesgericht München eingelegt.
Diese sofortige Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht München mit (einem
sehr umfangreichen) Beschluss vom 21.07.2021 (3 Ws 721/20) als unbegründet
verworfen.