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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 17.11.2022

Urteil: Raserunfall bei Monheim

Das Schwurgericht des Landgerichts Augsburg sprach mit Urteil vom 17.11.2022 den Fahrer eines PKW wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 3 Monaten. Der mitangeklagte Beifahrer wurde wegen Beihilfe zu dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt.

Dem Urteil des Landgerichts liegt zusammenfassend folgender Sachverhalt zugrunde: Am 06.04.2021 befuhr der Angeklagte als Fahrer eines getunten PKW Audi A5 eine Staatsstraße bei Monheim. Der zweite Angeklagte war sein Beifahrer. Der Angeklagte versuchte bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h vor einer Kuppe, angefeuert durch den Beifahrer, die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit von nahezu 200 km/h zu erreichen. Nach der Kuppe verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß beim Versuch gegenzulenken mit einem entgegenkommenden Kleinwagen zusammen. Die Fahrerin des entgegenkommenden PKW verstarb noch am Unfallort.

Der Vorsitzende des Schwurgerichts Dr. Roland Christiani erklärte, dass die Kammer für das Urteil insbesondere auf die Dashcam Aufzeichnung aus dem Fahrzeug des Angeklagten und die Sachverständigen zurückgegriffen habe. Letztlich sei der Tötungsvorsatz bei den Angeklagten zu verneinen gewesen und damit der Mordvorwurf vom Tisch. Die Kammer habe daher, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, „nur“ wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge bzw. Beihilfe dazu verurteilt. Im Hinblick auf die Todesfolge sei bei diesem Tatbestand Fahrlässigkeit ausreichend. Die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen seien gegeben. Insbesondere müsse der Täter nicht danach trachten die absolut höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, sondern es sei auf die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit als Ziel abzustellen.

Beim Fahrer entzog das Gericht zudem die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von fünf Jahren an. Weiter wurde Haftfortdauer angeordnet. Die Bewährungszeit beim Beifahrer wurde auf drei Jahre festgesetzt. Als Bewährungsauflage ist ein Geldbetrag von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu bezahlen.