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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 12 vom 01.12.2022

Raser-Unfall bei Monheim – Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 17.11.2022 ist nach Revisionsrücknahme rechtskräftig. Der Verteidiger des verurteilten Fahrers nahm mit Schriftsatz an das Landgericht Augsburg vom 1. Dezember 2022 das eingelegte Rechtsmittel zurück.

Das Landgericht Augsburg – Schwurgericht – verurteilte den Fahrer eines PKW wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 3 Monaten. Der mitangeklagte Beifahrer wurde wegen Beihilfe zu dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt.

Dem Urteil des Landgerichts liegt zusammenfassend folgender Sachverhalt zugrunde: Am 06.04.2021 befuhr der Angeklagte als Fahrer eines getunten PKW Audi A5 eine Staatsstraße bei Monheim. Der Angeklagte versuchte bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h vor einer Kuppe, angefeuert durch den Beifahrer, die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit von nahezu 200 km/h zu erreichen. Nach der Kuppe verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß beim Versuch gegenzulenken mit einem entgegenkommenden Kleinwagen zusammen. Die Fahrerin des entgegenkommenden PKW verstarb noch am Unfallort.