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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 17.03.2022

Neuer Handelsrichter zum 01.04.2022: Steuerberater Heinz Hielscher

Ab dem 01.04.2022 wird Heinz Hielscher am Landgericht Augsburg als weiterer Handelsrichter tätig sein. Der Präsident des Landgerichts, Andreas Wimmer, konnte dem Steuerberater und Unternehmer bereits seine Bestellungsurkunde überreichen. 

Die Bereitschaft, als Handelsrichter zu agieren, sei sehr anerkennenswert, so der Präsident: „Dadurch können die vielfältigen praktischen Erfahrungen aus der beruflichen und unternehmerischen Tätigkeit der Handelsrichter in die Rechtsfindung und Rechtsprechung eingebracht werden.“ 
Bereits 1982 gründete Heinz Hielscher in Augsburg eine Kanzlei für Steuerberatung. Zwischenzeitlich ist die von ihm zusammen mit Partnern geleitete Steuerberatungskanzlei mit insgesamt fünf Standorten und 80 Fachkräften in der gesamten Region vertreten. Herr Hielscher engagiert sich zudem bei der Steuerberaterkammer München.

Als Handelsrichter/-innen können u.a. Kaufleute, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen von Unternehmen ernannt werden, die über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und mindestens 30 Jahre alt sind. Auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer werden die Handelsrichter/-innen dann ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren am Landgericht tätig. Jeweils zwei ehrenamtliche Handelsrichter und ein Berufsrichter als Vorsitzender bilden dazu eine Kammer für Handelssachen. Diese entscheiden über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Der Handelsrichter hat dabei dasselbe Stimmrecht wie der Berufsrichter.
Beim Landgericht Augsburg bestehen insgesamt zwei solcher Kammern für Handelssachen, die von 32 Handelsrichter/-innen unterstützt werden.