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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 02.06.2022

Sogenanntes Reese-Park Verfahren teilweise eingestellt

Hinsichtlich des Tatgeschehens im Reese-Park stellte die Jugendkammer das Verfahren in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 02.06.2022 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gem. § 154 Abs. 2 StPO ein. Dem Beschluss ging ein rechtlicher Hinweis des Vorsitzenden voraus. Demnach sei bei dem Angeklagten, dem in diesem Tatkomplex der Vorwurf des versuchten Totschlags zur Last lag, eine Verurteilung im Hinblick auf diesen Vorwurf nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nicht zu erwarten. Insbesondere sei der Rechtfertigungsgrund der Notwehr wahrscheinlich nicht zu widerlegen.

Das Verfahren läuft im Hinblick auf den 2. Tatkomplex, den Vorwurf der Geldfälschung, gegen die drei Angeklagten weiter. Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung sind für den 20.06.2022, 04.07.2022 und 15.07.2022 anberaumt.