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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 8 vom 03.08.2022

Pflegekomplex: Urteil nach Revisionsrücknahme rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28. März 2022 ist nach Rücknahme der Revisionen von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem rechtskräftig. Die 9. Strafkammer hatte unter Leitung des Vorsitzenden Wolfgang Natale den Angeklagten am 32. Hauptverhandlungstag wegen Betrugs in 200 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Dem Urteil war eine umfassende Einigung des Angeklagten mit den geschädigten Krankenkassen und Sozialhilfeträgern (Kostenträgern) vorausgegangen.

Der Angeklagte hatte als Hauptverantwortlicher und einziger finanzieller Nutznießer eines ambulanten Pflegedienstes im Zeitraum von 2014 bis 2019 ambulante Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern unzulässig abgerechnet. Diese erlitten dadurch einen formalen Gesamtschaden in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro, wovon mindestens rund 1 Mio. Euro auf die Erstattungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen entfiel.

Das Urteil gegen die Mitangeklagte, die den Angeklagten bei einem Teil der Taten unterstützte und wegen Beihilfe zum Betrug in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, war bereits seit April 2022 rechtskräftig. Das Verfahren gegen zwei weitere mutmaßlich Beteiligte ist noch beim Landgericht – 10. Strafkammer – anhängig.