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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung vom 09.11.2023

Revision verworfen: Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten wegen sexueller Nötigung in der Augsburger Fuggerstr./Grottenau rechtskräftig

Die 14. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz der Richterin Cornelia Böttcher verurteilte im April 2023 einen 24jährigen Mann u. a. wegen sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffs zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Ange-klagten. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Dem Verfahren lag insbesondere der gewaltsame Versuch des Angeklagten zu Grunde, in einer Nacht im Juli 2022 den Geschlechtsverkehr mit einer ihm völlig unbekannten Frau, welche als Sicherheitsmitarbeiterin an der Fuggerstraße/Grottenau tätig war, zu vollziehen. Die Geschädigte wehrte sich jedoch massiv und erlitt aufgrund der massiven Gewalteinwirkung durch den Angeklagten mehrere Hämatome, Prellungen und eine Rippenfraktur. 

Schlimmeres wurde nur dadurch verhindert, dass zwei junge Männer aus dem Auto heraus auf die Situation aufmerksam wurden und anhielten. Obwohl ein weiterer Angeklagter äußerte, dass die Geschädigte die betrunkene Freundin des Angeklagten sei und die beiden jungen Männer wegschicken wollte, ließen diese sich nicht abhalten, der Geschädigten zu Hilfe zu kommen. Der Angeklagte ließ erst durch dieses couragierte Einschreiten von der Geschädigten ab und konnte wenig später festgenommen werden.