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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 12 vom 15.12.2023

Revision verworfen: Urteil im sog. "Hepatits-C Verfahren" ist rechtskräftig

Das Landgericht Augsburg verurteilte am 30.06.2023 den Angeklagten wegen 51 Fällen der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 
Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2023 rechtskräftig geworden. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. 
Der Angeklagte war in Donauwörth als Anästhesist tätig. Er war mit dem Hepatitis-C Virus infiziert. Aufgrund missachteter Hygieneregeln infizierte der Angeklagte bei Operationen im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 51 Patientinnen und Patienten mit dem Virus, was er bei seiner Tätigkeit billigend in Kauf nahm.