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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 5 vom 17.04.2023

Wemdinger Impfarzt - Hauptverhandlungstermine abgesetzt

Die 15. Strafkammer hat im sog. Verfahren, „Wemdinger Impfarzt“, die Termine für die Hauptverhandlung ab dem 02.05.2023 abgesetzt. Grund ist der krankheitsbedingte Ausfall eines Kammermitglieds über den 02.05.2023 hinaus. Als möglicher neuer Termin für den Beginn der Hauptverhandlung kommt der 20.06.2023 in Betracht. 

Dem Angeklagten Mediziner (73) wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 gegenüber einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen, tatsächlich aber keinerlei Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelten. Diese vermeintlichen Leistungen soll der Angeklagte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben. Darüber hinaus soll er im Zusammenwirken mit anderen Patienten die Durchführung einer Impfung in deren Impfpässen dokumentiert haben, ohne eine solche durchzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – wirft dem Angeklagten daher vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus (§ 74 Abs. 2 IfSG) vor.