Pressemitteilung 8 vom 27.06.2023
Bundesgerichtshof verwirft Revision
Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg verurteilte am 28.11.2022 eine heute 22-Jährige unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Mit Beschluss vom 20.06.2023 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Angeklagten einstimmig als unbegründet. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so der BGH. Dem Verfahren lag die versuchte Tötung eines Autofahrers durch die vorsätzliche Verursachung eines Verkehrsunfalls in suizidaler Absicht am 18.02.2022 auf der Bundesstraße B2 bei Kissing in Fahrtrichtung Augsburg zugrunde, indem die Angeklagte bei Dunkelheit mit ihrem Fahrzeug auf der Fahrspur des Gegenverkehrs fuhr.
Der glimpfliche Ausgang für den Geschädigten, der im Wesentlichen eine Brustbeinfraktur, Prellungen und Schürfwunden erlitt, war Folge des Zusammentreffens mehrerer glücklicher Umstände. So gelang es dem Geschädigten insbesondere stark abzubremsen und nach rechts auszuweichen, so dass es nur zu einer seitlichen Abgleitkollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam.
Das nun rechtskräftige Urteil war das letzte Urteil des langjährigen Vorsitzenden der Jugendkammer Lenart Hoesch.