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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 26 vom 11.09.15

Strafverfahren wegen Verdachts des versuchten Mordes, Urteilsverkündung

Soeben hat die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht in dem bezeichneten Strafprozess nach 4-tägiger Hauptverhandlung das Urteil gesprochen. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorausgegangene Presseerklärung 23/15 verwiesen.
Die Angeklagte wurde –anders als nach ursprünglichen Tatvorwurf- schuldig gesprochen der gefährlichen Körperverletzung und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet. Der Unterbringungsbefehl wurde aufrechterhalten.
Grund für die veränderte rechtliche Bewertung war, dass der Tötungsvorsatz nicht mit der zur Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Für die Pressestelle des Landgerichts
Prof. Dr. Huber
Präsident des Landgerichts