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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 27 vom 11.09.15

Strafverfahren wergen Verdacht des versuchten Mordes vor dem Schwurgericht

Am Freitag, den 18.09.2015, 09.00 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht der Prozess gegen den 48-jährigen Josef W., dem versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird.


Hintergrund der Tat ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand das Zerwürfnis zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau (Tochter des Tatopfers), die von ihrem jetzt angeklagten Mann weg- und aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen wollte. Deshalb hatte sie zusammen mit ihren Eltern am 10.12.2014 gegen 23.00 Uhr das gemeinsame, eheliche Anwesen aufgesucht, um dort ihre persönlichen Sachen abzuholen. Der Angeklagte soll seiner Frau den Zutritt verwehrt, sich in das Haus zurückgezogen und es von innen verschlossen haben. Nachdem Klopfen und lautes Rufen nach Öffnen der Türe nichts fruchteten, wandten sich die Ehefrau und ihre Eltern ab und gingen zurück zu dem vor dem Anwesen geparkten Pkw, um mit dem dort befindlichen Mobiltelefon die Polizei zu rufen. Als sie sich bereits einige Schritte entfernt hatten, soll der Angeklagte mit einer 74 cm langen Machete mit geschwungener, spitz zulaufender ca. 33 cm langer und ca. 6 cm breiten Klinge die Verfolgung aufgenommen und seinen Schwiegervater von hinten angegriffen haben, der – nach seiner Darstellung – den Angeklagten weder bemerkt noch mit einem Angriff gerechnet haben will. Der Angeklagte soll dann mit der Machete dem Tatopfer zweimal wuchtig mit Tötungsabsicht von hinten auf den Kopf geschlagen haben; das Opfer erlitt insbesondere schwere Kopfverletzungen, die operativ versorgt werden mussten und leidet noch bis zum heutigen Tag an Einschränkungen der Beweglichkeit seines rechten Beines sowie an einer 50 prozentigen Lähmung des rechten Armes.

Zum Verfahrensgang wird bemerkt: Der nach der Tat verhaftete und derzeit vorläufig im Bezirkskrankenhaus Mainkofen untergebrachte Angeklagte hat sich bisher nur teilweise geäußert, soll aber – nach angeblich ordnungsgemäßer Beschuldigtenbelehrung – dem ermittelnden Polizeibeamten gegenüber von dem Tatopfer als dem „verhassten Schwiegervater“ gesprochen haben. Er wird von einem Wahlverteidiger und einem Pflichtverteidiger vertreten.

Zuständig für das Verfahren ist die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht, die deshalb kraft Gesetzes mit drei Berufsrichtern einschließlich der Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt ist. Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Als Zeugen sind insbesondere das Opfer, das als Nebenkläger mit anwaltlichem Beistand zugelassen ist, und die Ehefrau des Angeklagten sowie mehrere Polizeibeamten und mehrere medizinische, rechtsmedizinische sowie psychiatrische Sachverständige geladen. Die Kammer hat bereits Fortsetzungstermine bestimmt wie folgt:

Dienstag, 06.10.2015, 09.00 Uhr
Montag, 12.10.2015, 09.00 Uhr
Dienstag, 20.10.2015, 09.00 Uhr
Freitag, 23.10.2015, 09.00 Uhr





Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.







Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber



























Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs
der Hauptverhandlung.

Allgemeine Anordnungen des Präsidenten für das Landgerichtsgebäude:

- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden – unter Feststellung ihrer Personalien – zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.

- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.

Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin für den Sitzungssaal 40/II:

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.

- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

- Im Übrigen – insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.